Krankenversicherungspflicht

24.03.2014 17:29

Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Bereits seit dem 01.09.2009 besteht in Deutschland die Pflicht für alle Versicherten sich ausreichend krankenzuversichern. In den Jahren zuvor gab es jedoch die Beschränkung, dass sich die Versicherungspflicht auf ganz bestimmte Personengruppen bezog. Seit September 2009 besteht nun zu der gesetzlichen Krankenversicherung auch die Möglichkeit, den privaten Krankenversicherungstarif zu nutzen. In Deutschland ist jedoch die Krankenversicherungspflicht von der sogenannten Versicherungspflichtgrenze zu distanzieren und gleichzeitig auch zu unterscheiden.

Weiterhin ist in diesem Zusammenhang anzumerken, dass bei einer fehlenden Krankenversicherung eine Strafe angedroht werden kann. Kurz gesagt bedeutet das im Einzelnen, dass eine Person, die unversichert oder nicht ausreichend krankenversichert ist, mittels hoher rückwirkenden Forderungen, an die Krankenversicherungspflicht erinnert werden kann. Man sollte auch bedenken, dass die Personen, die nicht ausreichend krankenversichert sind, im Krankheitsfall nicht ausreichend geschützt und abgesichert werden können. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ebenfalls die Nacherhebungsregelung der noch ausstehenden Beiträge. Dies betrifft vor allen Dingen die Personen, die nach dem ersten April 2007 unversichert waren.